Mietvertrag und Hausordnung (Otto)

Unsere Mietbedingungen und Stornoregeln.

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter das im Mietvertrag (wird bei Buchung erstellt) markierte Mietobjekt.
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt!

(2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet: Bett- Küche und Badwäsche (im Einzelnen pro Person: :1x Bettbezüge, 3x Handtuch, 1x Badetuch. Geschirrtücher, Spültuch) Wäschewechsel nach einer Woche. Diese Leistungen sind im Preis inklusiv.

(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen: Haus, Garten, Nebenraum. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit persönlich übergeben zwei Haustürschlüssel

(4) Im Ferienhaus „Otto“ ist die Nutzung von zwei Fahrrädern kostenfrei möglich.

§ 2 Mietzeit, An-und Abreise

(1) Anreisezeit: 15:00 Uhr Abreisezeit 10:00 Uhr

(2) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben:

a. Das Geschirr ist bei Ihrer Abreise bitte gespült und sauber im Schrank eingeräumt.

b. Die Spülmaschine ist bitte leer.

c. Die Mülleimer bitte leeren

d. Den benutzten Grill bitte säubern

e. Hundekot in Tüten in der grauen Tonne entsorgen.

f. Genutzte Aschenbecher sind zu leeren

 

(3) Die Bettwäsche bitte bei Abreise nicht abziehen, gebrauchte Handtücher bitte in den bereitgestellten Wäschekorb ablegen.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

(1) Im Mietpreis enthalten sind Strom, Heizung, Wasser, die Nutzung von W-Lan , KFZ Stellplatz und die Endreinigung

(2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:
Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung 20 % des Mietpreises als Anzahlung auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu zahlen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen.

(3) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Kündigung:

(1) Pauschal halten wir 30,- Euro Bearbeitungsgebühr von der Anzahlung ein, ansonsten gilt:

- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(3) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.

(4) Wir bitten um Rücksicht auf die Nachbarn bzgl. Lärm

(5) Feten und Feiern sind grundsätzlich nicht gestattet.

(6) Besucher und Übernachtungs Gäste müssen angemeldet werden.

(7) Wir bitten Sie um angemessenes Verhalten und Einhaltung der Ruhezeiten. (22.00 bis  06.00 Uhr)

(8) Die Fahrräder im Ferienhaus Otto werden bei Diebstahl mit je 100,- Euro in Rechnung gestellt.

(9) E-Bikes und E-Roller dürfen kostenfrei geladen werden. Elektro Autos jedoch nicht.

(10) Sollte etwas zu Bruch gehen, bitten wir um sofortige Info bei Abreise.

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

Stand 30.04.2020